ab dem 18.10.2021

Maskenpflicht besteht, wenn

…man sich innerhalb des Schulgebäudes oder in den Zimmern bewegt!
…die Klasse der 5-Tages-Testpflicht unterliegt!
…man beim Singen keinen 2m-Radius einhalten kann!

Eine Maskenpflicht besteht nicht, wenn

…man in den Zimmern auf seinem Platz sitzt!
…man sich im Freien aufhält!

Ausnahmen

Es gilt für Lehrkräfte keine Maskenpflicht, wenn sie sich in den Zimmern bewegen und den Mindestabstand zu den Schülern einhalten können.