Meinungsfreiheit, die Würde des Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz, freie Entfaltung der Persönlichkeit – würde man so weiter machen, könnte man noch viele weitere Grundrechte aufzählen, die jedem und jedem von uns uneingeschränkt zustehen. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung der Grundrechte und hat seinen Sitz erfreulicherweise im baden-württembergischen Karlsruhe. So lag es nahe, dass der Gemeinschaftskunde-Leistungskurs von Frau Zimmermann dem Bundesverfassungsgericht einen Besuch vor Ort abstattet.
Nach einer kurzen Bahnfahrt und einem morgendlichen, gemeinsamen Kaffee ging es los und wir bestaunten das sechsteilige, imposante Gebäude zunächst von außen. Nach einem ausführlichen Security-Check konnten wir das machtvolle und durch die vielen Fenster gleichzeitig transparent wirkende Gebäude auch von innen besichtigen. Wie die erste homosexuelle, nun Ex-Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer, die immer das Grundgesetz in ihrer Hosentasche bei sich trägt, bekamen auch wir solch ein kleines 15 mal 15 Zentimeter großes Grundgesetz ausgehändigt. Unser Guide war eine sogenannte Rechtspflegerin. Sie erzählte uns zunächst vor der Bilderwand aller Richterinnen und Richter, die jemals am Bundesverfassungsgericht tätig waren, Anekdoten über die verschiedenen Personen.
Zwei Senate mit jeweils acht Richterinnen und Richter und vielen weiteren Mitarbeitenden befassen sich umfänglich jeden Tag mit den knapp 5000 Verfassungsbeschwerden, die das Bundesverfassungsgericht pro Jahr erreichen. Das Besondere an dem höchsten deutschen Gericht ist, dass es Verfassungsbeschwerden der Bürgerinnen und Bürger direkt entgegennimmt und jede einzelne Klage sehr ernst nimmt. So kann jede/r Deutsche, sobald er oder sie sich in ihren Grundrechten eingeschränkt fühlt, klagen, ohne, dass vom Bundesverfassungsgericht irgendwelche Kosten für eine Klage entstehen.
Längere Zeit verbrachten wir im großen Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, das man aus den Medien kennt und in dem die Urteilsverkündungen stattfinden. Dort durften wir nicht nur zahlreiche Fotos machen, sondern auch all unsere Fragen loswerden, die kompetent von unserem Guide beantwortet wurden. Und so führte uns die Rechtspflegerin weitaus länger als die geplanten eineinhalb Stunden durch das bemerkenswerte Bundesverfassungsgericht. Nachdem sie extra einen Anschlusstermin wegen uns verschob und jeder und jede nun alles Wichtige über das Bundesverfassungsgericht wusste, gingen wir noch zusammen essen und reflektierten gemeinsam über die interessante Führung.
Mit der Heimfahrt endete ein interessanter Tag voller neu gelernter Inhalte und mit der Gewissheit, nächstes Jahr zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts auf jeden Fall zum Tag der offenen Tür zu gehen. Mit dem Besuch dieser Institution, dem höchsten Gericht Deutschlands, lernt man nochmal auf eine andere Art die Privilegien, Rechte und Freiheiten wie Meinungsfreiheit, die Würde des Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz und noch viele weitere, die uns in Deutschland zustehen, zu schätzen.

(Mathias Schneider, K2)